Wie hoch sind die Gebühren für die Eheschließung beim Standesamt?
Von Ehevertrag.org, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020
Die Planung der eigenen Hochzeit ist mit vielen Erwartungen, Freuden Stress, aber auch Kosten verbunden. Ein Kostenaspekt: die standesamtliche Trauung. Denn schon allein für die Anmeldung der Eheschließung entstehen Gebühren. Aber wie hoch können diese ausfallen?
Zusammengefasst: Gebühren für die Eheschließung
Für die Anmeldung einer Hochzeit beim zuständigen Standesamt können unterschiedliche Gebühren anfallen. Je nach Umfang der gewünschten Leistungen können sich diese am auch auf dreistellige Summen belaufen. Welche Kosten im Einzelfall anfallen können, erfahren Sie in dieser Übersicht.
Insbesondere, wenn Sie an einem Samstag, außerhalb der Räume des Standesamts oder in einem anderen Standesamt heiraten wollen, können weitere Gebühren erhoben werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Nein, als Kosten der privaten Lebensführung sind sie in aller Regel nicht von der Steuer absetzbar.
Inhalt dieses Artikels
Gebühren beim Standesamt: Hochzeit anmelden kostet
Ausschlaggebend dafür, wie hoch die Gebühren für die Eheschließung letztlich ausfallen sind die einzelnen Leistungen, die die Heiratswilligen von dem zuständigen Standesamt wünschen. Die wesentlichen Gebühren, die eine standesamtliche Trauung mit sich bringt, sind die folgenden:
Position | ungefähre Kosten |
---|---|
Gebühren für die Hochzeit beim Standesamt (Anmeldung der Eheschließung): | |
... beide Eheleute sind deutsche Staatsbürger | 40 € |
... einer oder beide Eheleute sind ausländische Staatsbürger | 80 € |
bei Wahl eines Doppelnamens in der Ehe | 20 € |
je beglaubigter Abschrift der Geburtsurkunde (für Anmeldung erforderlich) | 10 €* |
je beglaubigster Abschrift der Scheidungsurkunde (bei vorheriger Ehe) | 10 €* |
Ausstellung der Eheurkunde | 10 €* |
* bei gleichzeitiger Beantragung je weiterer Ausstellung 5 € |
Achtung! Die Gebühren für die Eheschließung können je nach Bundesland und Überprüfungs- und Verwaltungsaufwand im Einzelfall von den genannten Beträgen abweichen. Die Werte ermöglichen lediglich eine Orientierung.
Sonderleistungen mit zusätzlichen Gebühren verbunden
Neben den genannten Gebührensätzen können für die Anmeldung einer Hochzeit auch weitere Gebühren anfallen. Dies richtet sich meist nach den Sonderwünschen, die die Eheleute im Einzelfall haben. Es können folgende zusätzliche Gebühren für eine Hochzeit vor dem Standesamt anfallen (Abweichungen im Einzelfall möglich):
- Gebühren für eine Eheschließung außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Standesamtes = etwa 60 €
- Gebühren für die Eheschließung außerhalb der Geschäftsräume des Standesamtes = etwa 75 €
- Gebühren für die Eheschließung bei einem anderen Standesamt = etwa 40 €
Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Darstellung der entstehenden Gebühren. Bei einer Hochzeit vor dem Standesamt können zum Beispiel auch weitere Kosten für eine Namensänderung auf Sie zukommen (insbesondere auch für die Neuausstellung von Dokumenten). Mit welchen Gebühren Sie bei der Eheschließung rechnen müssen, können Sie bei dem zuständigen Standesamt in Erfahrung bringen.
Sind die Gebühren für die Eheschließung steuerlich absetzbar? Kosten für eine Hochzeit gelten gemeinhin nicht als außergewöhnliche Belastung und sind daher in aller Regel nicht abzugsfähig.